Die ersten deutschen Juristinnen
Die Zulassung von Frauen zu juristischen Berufen in Deutschland ist ein in der Professionalisierungsgeschichte der Akademikerinnen einzigartiger Vorgang. Die Vorurteile gegen Frauen als Juristinnen waren so vehement, dass sie erst 1922 - also etwa zwei Jahrzehnte später als Ärztinnen oder Lehrerinnen - zu den Staatsexamina zugelassen wurden. Die Studie beschreibt am Beispiel ausgewählter Karrieren - darunter Anita Augspurg und Marie ...